Nein, Ihr Untermieter muss Ihre Wohnung als Zweitwohnung mieten (also seinen Hauptwohnsitz behalten) und diese zu Berufs- oder Ferienzwecken nutzen.
Die Vollausnahme bei der Vermietung an Berufsleute gilt nur für Wohnungen der Ausstattungskategorien A und B. Kriterien für die Bestimmung der Ausstattungskategorie finden Sie hier: Kriterien für die Ausstattungskategorien in Österreich
Unabhängig von Mietdauer, Verwendungszweck, Ausstattungskategorie etc. fallen Untermietverträge über Wohnungen in einem Haus mit maximal zwei selbstständigen Objekten in die Vollausnahme.
Anmerkung: Im Österreichischen Recht gibt es viele Spezialfälle und Ausnahmen. Die hier gemachten Erläuterungen erheben nicht den Anspruch, alle rechtlichen Aspekte zu erläutern, sondern beziehen sich auf die Situation, in der sich die Mehrheit unserer Zielgruppe befindet: Private, die ihre selbst bewohnte Wohnung während einer Abwesenheit untervermieten möchten und Verträge abschliessen, in denen das Mietrecht nicht gelten soll.
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