Wir empfehlen, kostendeckende Mieten zu verlangen und keinen Aufschlag für die Möblierung zu machen oder gar durch die Untervermietung einen Gewinn erzielen zu wollen.
Selbstverständlich können Sie aber Ihre effektiven Kosten verlangen. Dazu zählen neben dem Bruttomietpreis auch Nebenkosten, Kosten für Strom und Wasser, TV- und Radio-Gebühren, Gebühren für den Internetanschluss etc. Als gute Nachricht dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Vergebührung für Mietverträge von Wohnraum per 2018 abgeschafft wurde.
Theoretisch könnten Sie auch einen Aufschlag für die Möblierung machen, was in der Praxis jedoch selten gemacht wird, weil man als privater Untervermieter primär das Ziel hat, die effektiven Mietkosten zuhause während eines längeren Auslandaufenthalts zu decken oder zumindest minimieren zu können.
Die Mehrheit unserer Anbieter verlangt nur die effektiven Kosten, rund ein Drittel vermietet sogar günstiger, weil sie froh sind, zumindest einen Teil ihrer Kosten gedeckt zu haben. Ganz wenige erheben einen Aufschlag für die Möblierung. Wenn Sie zu teuer untervermieten, riskieren Sie die Kündigung (siehe Urteil 7 Ob 189/17w des OHG).
Klar überteuerte Wohnungen publizieren wir nicht.
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