Das MRG (Mietrechtsgesetz) sagt lediglich, dass Sie bei Ihrem Vermieter eine Zustimmung für die Untervermietung einholen müssen. Gemäss Art. 11 MRG gilt: "Auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann sich der Vermieter nur berufen, wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt."
Ein solcher Grund liegt in der Regel nicht vor.
Sofern Sie Ihre Wohnung nach der Kurzzeitvermietung wieder selbst bewohnen und sie in der Zwischenzeit kostendeckend und nicht gewinnbringend untervermieten, wird Ihr Vermieter die Erlaubnis erteilen. Möchten Sie Ihre Wohnung aber gewinnbringend oder tageweise an Touristen untervermieten, bestehen grössere Risiken.
Ebenso empfehlen wir Ihnen, vorgängig mit Ihrer Verwaltung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine städtische Wohnung zwischenvermieten möchten, weil es da je nach Stadt unterschiedliche Regelungen gibt.
Gestalten Sie die Untermiete unbedingt so, dass das Untermietverhältnis in die sogenannte Vollausnahme fällt, das heisst, dass das Mietrecht nicht zur Anwendung kommt. Schliessen Sie einen Untermietvertrag ab, der die Bedingungen für die Vollausnahme nicht erfüllt, riskieren Sie aufgrund der mietrechtlichen Bestimmungen, in eine rechtlich komplizierte Lage zu kommen.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Ja, die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, sofern Sie die Wohnung danach wieder selbst bewohnen möchten.
>> mehr lesen: Untermiete ist erlaubt
Wieviel Miete soll/darf ich verlangen?
Unsere Empfehlung: Soviel, wie Sie selbst zahlen inkl. aller Nebenkosten, aber ohne Möblierungszuschlag und ohne Gewinnabsicht.
>> mehr lesen: Der richtige Mietpreis
Muss ich meinen Vermieter informieren?
Ja, Sie müssen ihn informieren. In den meisten Fällen, muss er in die Untervermietung einwilligen.
Bedingungen für die Vollausnahme
Wie stelle ich sicher, dass mein Untermietvertrag unter die Vollausnahme fällt?
>> mehr lesen: Bedingungen für die Vollausnahme
Wie lange darf ich meine Wohnung untervermieten?
Üblicherweise ist die Kurzzeitmiete auf maximal 6 Monate beschränkt.
Kann ich oder der Untermieter in dieser Zeit kündigen?
Nein, die vereinbarte Mietdauer ist für beide bindend.
>> mehr lesen: Die richtige Mietdauer
Kann ich meine Wohnung an jeden vermieten?
Nein, Ihr Untermieter muss Ihre Wohnung als Zweitwohnung zu Berufs- oder Ferienzwecken nutzen.
Wieso ist die Ausstattungskategorie wichtig?
Die Vollausnahme gilt bei der Vermietung an Berufsleute nur für Wohnungen der Ausstattungskategorien A und B.
Gerne bieten wir Ihnen auch unsere persönliche Beratung zur Untermiete an, wenn Sie weitere Fragen haben - rufen Sie uns dazu einfach an.
Muss ich die Einnahmen aus der Untermiete versteuern?
Nein, sofern Sie mit der Miete keinen Gewinn erzielen.
Muss ich Ortstaxe bezahlen?
In den meisten Fällen nicht. Wenn Sie zu touristischen Zwecken und/oder für kurze Dauer vermieten, aber schon.
Muss ich meinen Untermieter behördlich anmelden?
Nein, der Untermieter muss sich selbst anmelden.
Welche Verpflichtungen habe ich als Untervermieter in Bezug auf den Energienachweis?
Sie müssen über einen Energieausweis verfügen und diesen Ihrem Untermieter vorlegen.
Was ist bei tempoFLAT anders, als wenn ich meine Wohnung über Airbnb vermieten möchte?
Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie bei tempoFLAT zu Selbstkosten vermieten und deshalb weder mit dem Vermieter resp. der Verwaltung noch mit der Steuerbehörde Probleme haben sollten.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Hoteliers & Vermieter gegen private Wohnungsanbieter vorgehen. Stimmt das?
Ja, das kommt vor. Es betrifft aber nicht Sie als tempoFLAT-Anbieter, sondern Private, die ihre Wohnung tageweise mit Gewinnabsichten an Touristen untervermieten.
Sämtliche Informationen ohne Gewähr. Gerne nehmen wir weitere Informationen & Tipps zu diesen Themen entgegen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine Mail - Danke.
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[Link] news.at - Worauf bei Untermiete zu achten ist
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